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Balneomedizinisches Gutachten
Balneomedizinisches Gutachten - Einleitung

MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN

ZENTRUM FÜR PHYSIOLOGIE UND PATHOPHYSIOLOGIE A.UNIV.PROF DR. W. MARKTL


Balneomedizinisches Gutachten betreffend einer Ausweitung der Applikationen des Gossendorfer Bentonits für Trinkkurzwecke und für die Behandlung bestimmter Hauterkrankungen.

von A.Univ.Prof.Dr. W. Marktl


Einleitung

Beim Gossendorfer Bentonit handelt es sich um ein vorwiegend anorganisches Peloid, das als natürliches ortsgebundenes Heilvorkommen schon seit vielen Jahren gesetzlich anerkannt ist. Im vorliegenden balneomedizinischen Gutachten soll zur Frage Stellung genommen werden, ob eine Ausweitung der Anwendung des Bentonits für Zwecke der Trinkkur und für die Behandlung bestimmter Hauterkrankungen gerechtfertigt ist. Da es sich dabei um zwei gänzlich unterschiedliche Indikationskreise und Applikationsformen handelt, werden diese beiden Fragestellungen nachfolgend getrennt behandelt. Die nachfolgenden balneomedizinischen Gutachten beziehen sich auf zwei Produkte des natürlichen ortsgebundenen Heilvorkommens Gossendorfer Fango mit den Bezeichnungen "fangocur-Trinkkur" und "fangocur-Peloidpackung" bzw. „fangocur-Peloidmaske“. Für solche Produkte müssen nach § 17 Stmk. Heilvorkommen - und Kurortegesetz balneomedizinische Gutachten erstellt werden.



Balneomedizinische Stellungnahme zur Anwendung des Produktes „fangocur“ aus dem Gossendorfer Bentonit für dermatologische Zwecke


Balneomedizinische Stellungnahme zur Anwendung des Bentonits für Trinkkurzwecke


 
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